Auch wir haben uns dazu entschlossen, für die jüngsten Schützen, und welche die es noch werden möchten, eine Lichtgewehr-Anlage anzuschaffen. Durch die vielen Änderungen im deutschen Waffenrecht, ist es für uns und auch andere Vereine nicht leichter geworden Nachwuchs zu finden, und diesen für unseren Sport zu begeistern. Nach aktuellem Stand, dürfen Kinder und Jugendliche ohne Ausnahmegenehmigung erst ab 12 Jahren beim Luftgewehr- oder Luftpistolenschießen mitmachen. Oft bekommen wir aber Anfragen von Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, oder auch von

